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	<title>Rechtsanwältin Andrea Patzwahl - Münster</title>
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	<description>Eine einvernehmliche Lösung ist oft der bessere Weg. Falls sich eine gerichtliche Auseinandersetzung aber nicht vermeiden lässt, sind wir an Ihrer Seite – zielgerichtet und kompromisslos. Unser Schwerpunkt ist das Wirtschafts- und Unternehmensrecht.</description>
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		<title>Das Kreuz mit der Abrechnung der Nebenkosten</title>
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		<pubDate>Thu, 26 May 2011 12:17:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>koehnemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

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		<description><![CDATA[Flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus, erleben tausende Mieter derzeit ähnlich böse Überraschungen. Nachzahlungen von durchschnittlich 300 € sind dabei an der Tagesordnung. Neben hohen Ölpreisen ist oft aber gerade auch die hohe Fehlerquote in der Abrechnung Ursache für viel <a href="http://www.kanzlei-patzwahl.de/nebenkostenabrechnung/">... weiter lesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus, erleben tausende Mieter derzeit ähnlich böse Überraschungen. Nachzahlungen von durchschnittlich 300 € sind dabei an der Tagesordnung.</h3>
<p>Neben hohen Ölpreisen ist oft aber gerade auch die hohe Fehlerquote in der Abrechnung Ursache für viel zu hohe Nachforderungen. Und diese Fehlerquote ist in dem Großteil der Abrechnungen nicht auf die Böswilligkeit der Vermieter zurückzuführen, sondern insbesondere auf Unwissenheit beim Vermieter selbst.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>So gehören zu den häufigsten Fehlerquellen nicht nur die Aufnahme von einmalig anfallenden Verwaltungs- und Instandhaltungskosten bei den Hausmeister- oder Aufzugskosten, Bankgebühren, Zinsen, Porto, Telefon und andere Verpflichtungen des Vermieters, Kosten für leerstehende Wohnungen, sondern auch die Aufnahme der Kosten für die Kanalreinigung, obwohl diese Kosten keine abrechenbaren Betriebskosten sind. Zudem wird regelmäßig der im Mietvertrag festgelegte Verteilerschlüssel nicht angewendet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zu den umlagefähigen Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung gehören die Kosten der Wasserversorgung und -entsorgung, des Betriebes einer zentralen Heizungsanlage, Warmwasseranlage und Brennstoffversorgungsanlage, des Personenaufzuges, der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen, Warmwassergeräten und Schornsteinen, der Straßenreinigung, Müllentsorgung, Gebäudereinigung, Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Gemeinschaftsantenne, bzw. Verteiler für Kabelnetz sowie des Hausmeisters und Allgemeinstroms.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Darüber hinaus muss die Abrechnung der Nebenkosten innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode erfolgen. Erfolgt dies nicht, muss der Mieter die Nachforderungen nicht mehr bezahlen. Die Jahresfrist ist nicht gewahrt, wenn die Abrechnung des Vermieters an schweren formellen Fehlern leidet. Man spricht dann von einem Abrechnungsversuch. Umgekehrt müssen Mieter Einsprüche gegen ihre Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Zustellung erheben, um nicht auf den Kosten hängen zu bleiben!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir sind seit Jahren auf dem Gebiet des Mietrechts und der Nebenkostenabrechnungen tätig. Sollten Sie also als Mieter oder Vermieter Probleme mit der Nebenkostenabrechnung oder sonstige mietrechtliche Probleme haben, können Sie sich jederzeit an die Rechtsanwaltskanzlei Patzwahl wenden.</p>
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		<title>Kinder haften für ihre Eltern</title>
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		<pubDate>Fri, 06 May 2011 18:46:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Sozialkassen werden immer leerer, die deutsche Bevölkerung immer älter und die Renten reichen in der Regel nicht zur Deckung der Altenheim- oder Pflegeheimkosten aus. Bei nicht vollständiger Deckung der Heimkosten durch das Vermögen und das Einkommen der Eltern <a href="http://www.kanzlei-patzwahl.de/familenrecht/">... weiter lesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Die Sozialkassen werden immer leerer, die deutsche Bevölkerung immer älter<br />
und die Renten reichen in der Regel nicht zur Deckung der Altenheim- oder Pflegeheimkosten aus.</h3>
<p>Bei nicht vollständiger Deckung der Heimkosten durch das Vermögen und das Einkommen der Eltern tritt der Sozialhilfeträger zunächst aus seiner gesetzlichen Verpflichtung heraus im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt in Vorleistung, während die Ansprüche der Eltern gegen die erwachsenen Kinder auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden. Denn: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“, heißt es in § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches. So kommt es am Ende dazu, dass sich der Sozialhilfeträger und die erwachsenen Kinder gegenüberstehen und der Sozialhilfeträger oftmals mehrere hundert Euro im Monat im Rahmen des Elternunterhaltes von den erwachsenen Kindern fordert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dies trifft die erwachsenen Kinder, die oft schon die 50 überschritten haben, besonders hart, denn meistens haben Sie noch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber eigenen Kindern und werden mit dem Anspruch gegen sie auf Elternunterhalt doppelt belastet, zumal sich die Familie des erwachsenen Kindes bereits einen gewissen Lebensstandard aufgebaut hat, der bei Zahlung von Elternunterhalt zum Teil nicht unerheblich eingeschränkt wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sollten Ansprüche auf Elternunterhalt gefordert werden, sollten Sie unbedingt Rechtsrat beim Spezialisten suchen, denn in der Regel werden Ihre Rechte und Ansprüche von den Sozialhilfeträgern nicht vollständig berücksichtigt. Dabei geht es oftmals darum, dass von den Sozialhilfeträgern gern Teile Ihres Lebensstandards als nicht notwendiger Luxus abgestempelt werden, Schwiegersohn oder Schwiegertochter zum Unterhalt herangezogen werden, obwohl diese nicht unmittelbar haften, und die eigene Altersvorsorge, Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Leistungen zur privaten Krankenversicherung und Unfallversicherung sowie Aufwendungen für Kinderbetreuung unbeachtet bleiben. Besitzen Sie eigenes Immobilienvermögen, also eine Eigentumswohnung oder ein Haus, das Sie selbst bewohnen, und erbringen Sie hierfür Zins- und Tilgungsleistungen, so wird von den Sozialhilfeträgern teilweise kein Abzug für die sekundäre Altersversorgung mehr anerkannt. Dies ist insbesondere überprüfungswürdig, da auch die erwachsenen Kinder regelmäßig keine ausreichende Altersvorsorge besitzen und die Abzüge durch die Sozialhilfebehörden zu Unrecht vorgenommen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wichtig ist aber für Sie: Ein selbstbewohntes Eigenheim muss weder veräußert </strong><strong>noch<br />
belastet werden!</strong></p>
<p>Des Weiteren bleiben Rücklagen für Instandhaltungsmaßnahmen sowie ein gewisser Anteil an Schonvermögen gänzlich unberücksichtigt. Die Frage nach dem Schonvermögen ist regelmäßig sehr entscheidend, da die Sozialhilfeträger das Schonvermögen je nach Amt, Region oder Bundesland unterschiedlich handhaben. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob die Eltern das Vermögen bis auf einen „Notgroschen“ für die Kosten des Alten- oder Pflegeheims aufgebraucht haben und ob nicht auch die Geschwister gegebenenfalls anteilig für den Elternunterhalt haften müssen. Schließlich steht Ihnen und Ihrer Familie ein Selbstbehalt zu, wobei Ansprüche vorrangiger Unterhaltsberechtigter wie z.B. Ihre Kinder und Ehegatten sowie getrennt lebende Ehegatten ebenfalls vorab in Abzug gebracht werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Regelmäßig werden Unterhaltszahlungen von den erwachsenen Kindern beansprucht, die weit über dem tatsächlichen Anspruch liegen. Selbst bei einer Zuvielforderung durch den Sozialhilfeträger von mtl. 100 € können gegebenenfalls bei anwaltlicher Vertretung pro Jahr 1.200 € gespart werden – und das über mehrere Jahre.</p>
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		<title>Seminare 2011</title>
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		<pubDate>Mon, 02 May 2011 18:03:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Seminare]]></category>

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		<description><![CDATA[Seminare können gerne auf Anfrage gebucht werden. Hier eine Auswahl von Themen, zu denen in den letzen Jahren von uns Seminare angeboten wurden: Buchführung und Kassenbuchhaltung, Arbeitsrechtliche Probleme bzgl. Abmahnung und Kündigung, zivil- und strafrechtliche Haftungsfragen im Sport, Unlauterer <a href="http://www.kanzlei-patzwahl.de/seminare-2011/">... weiter lesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Seminare können gerne auf Anfrage gebucht werden. Hier eine Auswahl von Themen, zu denen in den letzen Jahren von uns Seminare angeboten wurden:</h3>
<ul>
<li>Buchführung und Kassenbuchhaltung,</li>
<li>Arbeitsrechtliche Probleme bzgl. Abmahnung und Kündigung, zivil- und strafrechtliche<br />
Haftungsfragen im Sport,</li>
<li>Unlauterer Wettbewerb,</li>
<li>Internetshop und E-Commerce,</li>
<li>Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,</li>
<li>Inkasso und stringentes Mahnverfahren im Zusammenhang zur Aufrechterhaltung der Liquidität</li>
<li>Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht</li>
</ul>
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		<title>Beratungsstark &#8211; Lösungsorientiert &#8211; Konsequent</title>
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		<pubDate>Mon, 02 May 2011 12:23:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Begrüßung-Startseite]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine einvernehmliche Lösung ist oft der bessere Weg. Falls sich eine gerichtliche Auseinandersetzung aber nicht vermeiden lässt, sind wir an Ihrer Seite &#8211; zielgerichtet und kompromisslos. Unser Schwerpunkt ist das Wirtschafts- und Unternehmensrecht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine einvernehmliche Lösung ist oft der bessere Weg. Falls sich eine gerichtliche Auseinandersetzung aber nicht vermeiden lässt, sind wir an Ihrer Seite &#8211; zielgerichtet und kompromisslos. Unser Schwerpunkt ist das Wirtschafts- und Unternehmensrecht.</p>
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		<title>Seminare</title>
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		<pubDate>Mon, 02 May 2011 11:53:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Seminare-Startseite]]></category>

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		<description><![CDATA[Das regelmäßige Seminarangebot umschließt alle in unserer anwaltlichen Praxis relevanten Rechtsgebiete und Themen. Abonnieren Sie mit RSS-Feed das Seminarangebot und bleiben Sie so auf dem Laufenden. <a href="http://www.kanzlei-patzwahl.de/category/seminare/">Bitte weiterlesen &#8230;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das regelmäßige Seminarangebot umschließt alle in unserer anwaltlichen Praxis relevanten Rechtsgebiete und Themen. Abonnieren Sie mit RSS-Feed das Seminarangebot und bleiben Sie so auf dem Laufenden. <a href="http://www.kanzlei-patzwahl.de/category/seminare/">Bitte weiterlesen &#8230;</a></p>
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		<title>Aktuelles</title>
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		<pubDate>Mon, 02 May 2011 11:42:17 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Aktuelles-Startseite]]></category>

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		<description><![CDATA[In diesem Service erhalten Sie von uns regelmäßig Informationen zu aktuellen Rechtsfragen. Wir stellen Ihnen wichtige Urteile und Rechtsprobleme aus unseren Fachgebieten vor und erläutern anschaulich die Folgen, die sich daraus ergeben können. <a href="http://www.kanzlei-patzwahl.de/category/aktuelles/">Lesen Sie bitte mehr &#8230;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesem Service erhalten Sie von uns regelmäßig Informationen zu aktuellen Rechtsfragen. Wir stellen Ihnen wichtige Urteile und Rechtsprobleme aus unseren Fachgebieten vor und erläutern anschaulich die Folgen, die sich daraus ergeben können. <a href="http://www.kanzlei-patzwahl.de/category/aktuelles/">Lesen Sie bitte mehr &#8230;</a></p>
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		<title>Kanzlei</title>
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		<pubDate>Mon, 02 May 2011 10:44:12 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Kanzlei-Startseite]]></category>

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		<description><![CDATA[Grundsätzlich beraten wir jeden, der zu uns kommt. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Wirtschafts-, Unternehmens- und Gesellschafts- recht, das Familienrecht, das Arbeitsrecht, das Mietrecht, das Steuerrecht, das Steuerstrafrecht, der Forderungseinzug / Inkasso. <a href="http://www.kanzlei-patzwahl.de/tatigkeitsbereiche/">&#8230; weiter lesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich beraten wir jeden, der zu uns kommt. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Wirtschafts-, Unternehmens- und Gesellschafts-<br />
recht, das Familienrecht, das Arbeitsrecht, das Mietrecht, das Steuerrecht, das Steuerstrafrecht, der Forderungseinzug / Inkasso. <a href="http://www.kanzlei-patzwahl.de/tatigkeitsbereiche/">&#8230; weiter lesen</a></p>
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