Tätigkeitsbereiche

Tätigkeitsbereiche

Es entspricht unserem Selbstverständnis, Mandanten nicht unnötig in einen Prozess laufen zu lassen. Unsere Mandanten erhalten eine sehr realistische Einschätzung von dem, was an Folgen und Konsequenzen auf sie zukommt, damit sie auf dieser Grundlage die weiteren Schritte bewußt entscheiden können.

Ehrliche Beratung, Verlässlichkeit, Kompetenz und Durchsetzungskraft sind die Stärken, mit denen wir Sie gerne unterstützen. Im Folgenden geben wir Ihnen eine kurze Einführung und Übersicht über eine Reihe von Rechtsgebieten, auf die sich unsere Kanzlei schwerpunktmäßig konzentriert hat.


Wirtschaftsrecht

Ein wichtiger Beratungsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das Wirtschaftsrecht. Wir beraten zu allen Fragestellungen von Unternehmen und Privatpersonen, die sich in der Wirtschafts- und Arbeitswelt ergeben.

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Existenzgründungsberatung, Erwerb eines Unternehmens oder von Gesellschaftsanteilen, Umstrukturierung und Liquidation gehören ebenso dazu wie Verkauf, Übertragung oder Auflösung und Begleitung von Sanierungsvorhaben. Bei steuerlichen Fragen greifen wir auf unser internes Netzwerk vor Ort zurück. Unsere Mandanten werden so schnell, kompetent und umfassend beraten.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Lizenzverträge
  • Franchising
  • Leasing

 

Gesellschaftsrecht

Es ist immer besser präventiv gut zu arbeiten, z.B. durch von unserer Kanzlei ausgearbeitete „wasserdichte“ Verträge.

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Wir beraten und begleiten unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Gründung von Gesellschaften in jeder Rechtsform, bei der Veränderung gesellschaftsrechtlicher Verhältnisse, bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen sowie bei der Umwandlung von Gesellschaften, bis hin zur Unternehmensübertragung, der Gestaltung der Unternehmensnachfolge und Verkauf. Die steuerlichen Gesichtspunkte werden zusammen mit unserem Kooperationspartner diskutiert und optimiert.

  • Ebenfalls vertrete ich meine Mandanten beispielsweise bei Kompetenzstreitigkeiten, Kapitalmaßnahmen, Personalentscheidungen oder Haftungsfragen.
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen
  • Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
  • Gesellschafterstreit
  • Gründung und Liquidation von Gesellschaften
  • GmbH-Recht
  • Geschäftsführerhaftung
  • Personengesellschaften
  • Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Re- und Umstrukturierung von Unternehmen
  • Unternehmensnachfolge
  • Handelsvertreterrecht
  • Vertretung bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten

 

Familienrecht

Wir beraten Sie bei der Erstellung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen und im Falle der Scheidung. Wir setzen uns für Ihre finanzielle Absicherung ein, klären die Fragen bzgl. der Regelung des Unterhaltes, des Zugewinnausgleichs und des Versorgungsausgleichs.

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Im Familienrecht kommt es häufig zu sehr emotionalen Auseinandersetzungen. Bevor jedoch alles unternommen wird, um einen Prozess zu gewinnen, sollten sich die Parteien gerade bei der Beteiligung von Kindern die Konsequenzen vor Auge führen. Hier beraten wir umfassend und vollständig über die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken. Oft ist dann die Schlichtung der bessere Weg. Insbesondere wenn Kinder bei Trennungen im Spiel sind, besteht eine soziale Verantwortung. Die Prozessbeteiligten sollten sich hinterher noch ansehen können.

Falls es doch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt und der Mandant es möchte, setzen wir uns kompromisslos für die Ziele unseres Mandanten ein.

  • Eheverträge
  • Scheidungsverfahren
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Partnerschaftsverträge
  • Elternunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt

 

Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit ihren Rechten und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben.

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Dabei streben wir bereits frühzeitig eine intensive Zusammenarbeit mit unseren Mandanten an, um eine Strategie für optimal gestaltete Arbeitsbeziehungen und Regelungen im Arbeitsvertrag zu entwickeln. Bei einer Kündigung oder dem Erhalt einer Kündigung sind viele Formalien sowie eine vielfältige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu beachten. Wir sind Ihnen bei der Durchsetzung bzw. Abwehr der Kündigung, sowie allen anderen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, behilflich.

  • Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor und nach Ausspruch einer Kündigung
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
  • Verhandlung und Abschluss von Aufhebungsverträgen und Aushandlung von Abfindungen unter Einschluss der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Problemstellungen
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen bei Re- und Umstrukturierungen, Betriebsübergängen und Outsourcing
  • Gestaltung der Dienstverträge von Geschäftsführern und Vorständen
  • Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen
  • Gestaltung von Altersversorgungszusagen und Zielvereinbarungen
  • Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen arbeitsrechtlichen Fragen, wie z.B. bei Zeugnissen, Abmahnungen, Lohn und Vergütung etc.

 

Forderungseinzug / Inkasso

Anstelle der Beauftragung eines Inkassobüros oder der Einrichtung einer eigenen Mahnabteilung bietet unser anwaltliches Forderungsmanagement erhebliche Vorteile für Sie.

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Wir bieten die vollständige Verfolgung Ihrer Forderungen von der ersten außergerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis ins streitige gerichtliche Verfahren hinein aus einer Hand an. Ein erheblicher Vorteil des anwaltlichen Forderungsmanagements im Gegensatz zum Inkassounternehmen ist beispielsweise, dass die außergerichtlichen Kosten eines Rechtsanwalts im Rahmen einer nachfolgenden gerichtlichen Geltendmachung der Forderung als Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Sprechen Sie uns gerne auf ein maßgeschneidertes Angebot an.

  • Außergerichtliches und gerichtliches Mahnwesen
  • Vereinbarungen mit Schuldnern
  • Zwangsvollstreckung

 

Mietrecht

Aus vielen Beratungen und Vertretungen kennen wir die Sorgen und Ängste beider Vertragsparteien. Auch bei Mietstreitigkeiten ist eine außergerichtliche Streitbeilegung oft der beste Weg. Wenn die gerichtliche Auseinandersetzung aber unvermeidbar ist, setzen wir alles daran, die Forderung unserer Mandanten konsequent durchzusetzen.

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Wir vertreten die Interessen der Mieter wie auch der Vermieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner. Schwerpunkte unserer Tätigkeit stellen die juristische Beratung bei Streitfällen im Zusammenhang mit Kündigungen, Abmahnungen, Mieterhöhungen, Mietminderungen, Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen, Mietsicherheiten wie Kautionen etc. dar.

Im Vorfeld werden wir gerne von Vermietern kontaktiert, um aus deren Sicht derartige Maßnahmen rechtssicher einzuleiten und zu begleiten.

  • Gewerbemietrecht
  • Pachtverträge
  • Kündigungen
  • Mängelansprüche
  • Mietminderung
  • Instandhaltung
  • Räumungsklagen
  • Schadenersatz
  • Zeitmietverträge
  • Wohnraummietrecht

 

Steuerrecht

Im Interesse unserer Mandanten arbeiten wir in diesem Rechtsgebiet mit einem Netzwerk aus Steuerberatung Hand in Hand an einer optimalen Lösung. In enger Zusammenarbeit übernehmen wir die Vertretung in den Verfahren gegenüber dem Finanzamt und beraten bei der Vertragsgestaltung.

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Die Verfahrensordnungen sehen meist kurze und nicht verlängerbare Fristen vor, in denen der Steuerpflichtige, der Steuerberater oder ein Rechtsanwalt tätig werden muss. Nach Erhalt eines Haftungsbescheides, einer Vollstreckungsandrohung oder eines anderen, belastenden Bescheides ist schnelles Handeln geboten, um unangenehme finanzielle Folgen zu vermeiden.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt daher in der Vertretung unserer Mandanten in den außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren beim Finanzamt, bei Prozessen vor den Finanzgerichten, sowie in den Revisions- oder Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzhof .

Darüber hinaus beraten wir bei der Vertragsgestaltung. In der heutigen Zeit wird kaum ein Vertrag ausschließlich von wirtschaftlichen Aspekten geprägt. Stets sind die steuerlichen Auswirkungen mit zu berücksichtigen und sind oftmals sogar Ursache für eine konkret gewählte vertragliche Gestaltung. Durch unsere Beratung wird sichergestellt, dass das gewünschte Ergebnis erreicht und der Vertrag von der Finanzverwaltung akzeptiert wird.

  • Allgemeines Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

 

Steuerstrafrecht

Die Grundvoraussetzung für eine effektive Steuerstrafverteidigung ist, dass wir als Anwälte so früh wie möglich, am besten schon vor Beginn einer Betriebsprüfung, eingeschaltet werden, wenn die Möglichkeit eines strafbaren Verhaltens oder einer Ordnungswidrigkeit im Raume steht. Nur so können wir frühzeitig die richtigen Weichen stellen.

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Das Steuerstrafrecht umfasst die Vorschriften, die Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen Steuergesetze vorsehen. Es wird zwischen Steuerstraftaten, die i.d.R. mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden, und Steuerordnungswidrigkeiten unterschieden, die mit einer Geldbuße geahndet werden. Beides sollte man als Beschuldigter nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Der Grundtatbestand des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung: Strafbar macht sich derjenige, der über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig unvollständige oder unrichtige Angaben macht oder die Finanzbehörden über solche pflichtwidrig in Unkenntnis lässt.