Ich vertrete Ihre Interessen
im Bereich des Steuerrechts
Die Verfahrensordnungen sehen meist kurze und nicht verlängerbare Fristen vor, in denen der Steuerpflichtige, der Steuerberater oder ein Rechtsanwalt tätig werden muss. Nach Erhalt eines Haftungsbescheides, einer Vollstreckungsandrohung oder eines anderen belastenden Bescheides ist schnelles Handeln geboten, um unangenehme finanzielle Folgen zu vermeiden.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt daher in der Vertretung meiner Mandanten in den außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren beim Finanzamt, bei Prozessen vor den Finanzgerichten sowie in den Revisions- oder Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzhof.
Darüber hinaus berate ich Sie bei der Vertragsgestaltung. In der heutigen Zeit wird kaum ein Vertrag ausschließlich von wirtschaftlichen Aspekten geprägt. Stets sind die steuerlichen Auswirkungen mit zu berücksichtigen und oftmals sogar Ursache für eine konkret gewählte vertragliche Gestaltung. Durch meine Beratung wird sichergestellt, dass das gewünschte Ergebnis erreicht und der Vertrag von der Finanzverwaltung akzeptiert wird.
Im Interesse meiner Mandanten arbeite ich in diesem Rechtsgebiet mit einem Netzwerk aus Steuerberatern Hand in Hand an einer optimalen Lösung. In enger Zusammenarbeit übernehme ich die Vertretung in den Verfahren gegenüber dem Finanzamt und berate bei der Vertragsgestaltung.
Effektive Verteidigung im Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht umfasst die Vorschriften sowie die Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen Steuergesetze. Es wird zwischen Steuerstraftaten, die in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden, und Steuerordnungswidrigkeiten unterschieden, die mit einer Geldbuße geahndet werden. Beides sollte man als Beschuldigter nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Der Grundtatbestand des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung. Strafbar macht sich derjenige, der über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig unvollständige oder unrichtige Angaben macht oder die Finanzbehörden über solche in Unkenntnis lässt.
Die Grundvoraussetzung für eine effektive Steuerstrafverteidigung ist, dass ich als Anwältin so früh wie möglich, am besten schon vor Beginn einer Betriebsprüfung, eingeschaltet werde, wenn die Möglichkeit eines strafbaren Verhaltens oder einer Ordnungswidrigkeit im Raum steht. Nur so kann ich frühzeitig die richtigen Weichen stellen.
Gerne berate ich Sie dazu umfassend. Sprechen Sie mich an!