Meine Schwerpunkte im Bereich
Wirtschaftsrecht, Familienrecht und Erbrecht
In vielen Bereichen des Lebens gibt es Interessenkonflikte und Unklarheiten, in denen nur ein Anwalt beraten kann. Wenn eine Ehe auseinander geht, Erbstreitigkeiten im Raum stehen oder es innerhalb des Wirtschaftslebens zu Auseinandersetzungen kommt, dann ist juristisches Fachwissen gefragt.
Damit ich all Ihre Interessen vertreten kann, habe ich mich auf die Bereiche Wirtschaftsrecht, Familienrecht und Erbrecht spezialisiert:
Wirtschaftsrecht
Ich berate Unternehmen und Privatpersonen bei allen Fragestellungen, die sich in der Wirtschafts- und Arbeitswelt ergeben. Existenzgründungsberatung, Erwerb eines Unternehmens oder von Gesellschaftsanteilen, Umstrukturierung und Liquidation gehören ebenso zum Bereich des Wirtschaftsrechts wie der Verkauf, die Übertragung oder Auflösung und Begleitung von Sanierungsvorhaben. Bei steuerlichen Fragen greife ich auf mein internes Netzwerk vor Ort zurück. Meine Mandanten werden so schnell, kompetent und umfassend beraten.
Dazu gehören:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Lizenzverträge
- Franchising
- Leasing
- Und vieles mehr
Familienrecht
Im Familienrecht kommt es häufig zu sehr emotionalen Auseinandersetzungen. Bevor jedoch alles unternommen wird, um einen Prozess zu gewinnen, sollten sich die Parteien gerade bei der Beteiligung von Kindern die Konsequenzen vor Augen führen. Hier berate ich umfassend und vollständig über die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken. Oft ist dann die Schlichtung der bessere Weg. Insbesondere, wenn bei der Trennung Kinder im Spiel sind, besteht eine soziale Verantwortung. Die Prozessbeteiligten sollten sich hinterher noch ansehen können.
Falls es doch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt und der Mandant es möchte, setze ich mich kompromisslos für seine Ziele ein:
- Eheverträge
- Scheidungsverfahren
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Vermögensauseinandersetzungen
- Partnerschaftsverträge
- Elternunterhalt
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
Ihre juristische Vertretung rund um das komplexe Fachgebiet Erbrecht!
Als Anwältin für Erbrecht biete ich Ihnen juristischen Rat und Vertretung für alle Belange rund um das Thema Erbrecht. Da dieser Rechtsbereich oft familienrechtliche Bezüge enthält, sind in diesem Zusammenhang mein fachliches Know-how im Bereich des Familienrechts die perfekte Ergänzung für Sie.
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Immer mehr Menschen stellen sich die Frage, ob und durch wen ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt werden können, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Angesichts von aktuell knapp einer Million unter gesetzlicher Betreuung stehenden Personen in Deutschland (früher Vormundschaft) erhält die rechtzeitige Vorsorge einen immer größeren Stellenwert. Damit Sie sichergehen können, dass Ihr eigener Wille in Situationen der eigenen Entscheidungsunfähigkeit auch tatsächlich berücksichtigt wird, ist es erforderlich, eine Absicherung durch eine oder mehrere Vorsorgemöglichkeiten zu treffen.
Erbschaft und Erbprozesse
Ich berate und vertrete Sie juristisch außergerichtlich und gerichtlich in allen Erbangelegenheiten und Fragen rund ums Erben:
- Erbvertrag
- Erbenhaftung
- Erbenfeststellungsklage
- Enterbung
- Ehegattenerbrecht
- Und vieles mehr
Erben und Pflichtteilansprüche
Sind Sie beim Erbe “übergangen” worden? Ich sorge dafür, dass Sie Ihren Pflichtteil erhalten. Der Erblasser hat versucht, durch Schenkungen zu Lebzeiten Ihren Anteil am Erbe so weit wie möglich zu minimieren? Ich kümmere mich in diesem Fall darum, dass Ihr Pflichtteil aus der Schenkung ergänzt wird.
Testamente
Der Tod ist ein Thema, mit dem man sich nicht gerne beschäftigt. Dennoch ist es wichtig, dass man sich frühzeitig Gedanken darüber macht, wie der Nachlass im Erbfall geregelt werden soll. Leider führen insbesondere unklare Nachlassregelungen immer wieder zu heftigen Streitigkeiten innerhalb einer (auch intakten) Familie.
Testamentsvollstreckung
Bei der Abfassung eines Testaments sollten Sie einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Das ist vor allem deshalb von Vorteil, weil Sie dadurch im Erbfall Streitigkeiten verhindern können. Der Tod eines Hinterbliebenen ist allein belastend genug. In dieser Situation können Erbstreitigkeiten daher zu einer schwer überwindbaren Hürde für die Erben werden. Aus diesem Grund rate ich meinen Mandanten in diesem Bereich des Erbrechts davon ab, eine Person als Testamentsvollstrecker einzusetzen, die ihnen nahe steht.