Elternunterhalt

Elternunterhalt: Seit 2020 gilt die Einkommensgrenze von 100.000 Euro

Der Elternunterhalt wirft viele Fragen auf: Müssen Kinder die Kosten für das Pflegeheim ihrer Eltern tragen, welche Rolle spielt dabei das eigene Einkommen und wann kann das Sozialamt Zahlungen einfordern? Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine eindeutige Regelung: Unterhaltspflicht besteht nur noch, wenn das jährliche Gesamteinkommen eines Kindes über 100.000 Euro liegt.

Damit hat der Gesetzgeber vielen Familien die Sorge genommen, im Alter der Eltern finanziell überfordert zu werden. Maßgeblich ist dabei allein das Einkommen des Kindes selbst, das Einkommen des Ehepartners bleibt unberücksichtigt. Auch das Vermögen eines Kindes spielt keine Rolle, solange die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Erst wenn Eltern Sozialhilfeleistungen beziehen, prüft das Sozialamt, ob die Kinder leistungsfähig sind. Das bedeutet: Nur wer tatsächlich ein sehr hohes Einkommen erzielt, kann überhaupt zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden.

Wie läuft die Prüfung des Elternunterhalts üblicherweise ab?

  1. Pflegekosten: Können Eltern die Pflegekosten nicht vollständig selbst tragen, werden zunächst die Leistungen der Pflegekasse sowie eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt. Nur die ungedeckten Restkosten übernimmt das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Erst danach prüft die Behörde, ob ein Rückgriff auf die Kinder nach § 94 SGB XII möglich ist.
  2. Prüfung durch das Sozialamt: Es wird geprüft, ob Kinder leistungsfähig sind und die Einkommensgrenze überschreiten.
  3. Einkommensauskunft: Kinder müssen zunächst nur angeben, ob ihr jährliches Gesamteinkommen unter oder über 100.000 Euro liegt. Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine Überschreitung vor, verlangt das Sozialamt eine detaillierte Einkommensauskunft. Dann werden auch Einkünfte aus Vermietung, Kapital oder selbstständiger Tätigkeit berücksichtigt.
  4. Geschwisterregelung: Das Sozialamt prüft bei allen Geschwistern, ob die Einkommensgrenze von 100.000 Euro überschritten wird. Unterhaltspflichtig ist nur, wer tatsächlich über der Grenze liegt. Sind mehrere Geschwister betroffen, verteilt sich die Unterhaltspflicht nicht einfach zu gleichen Teilen, sondern nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit. Das bedeutet: Wer mehr Einkommen hat, trägt auch einen größeren Anteil. Jedes Kind erhält dazu einen eigenen Bescheid, eine gemeinsame Gesamtschuld gibt es nicht.
  5. Bescheid: Ergibt die Prüfung eine Verpflichtung, fordert das Sozialamt die Zahlungen ein.
  6. Ausnahmen: Bei groben Verfehlungen der Eltern, etwa Misshandlung oder Vernachlässigung, entfällt die Unterhaltspflicht.

Nach der Prüfung: Klarheit gewinnen und richtig handeln

Wenn das Sozialamt eingeschaltet wird, endet der Prozess nicht mit der Prüfung allein. Am Ende steht entweder die Bestätigung, dass keine Unterhaltspflicht besteht, oder ein Bescheid, in dem Zahlungen festgelegt werden. In beiden Fällen ist es entscheidend, die nächsten Schritte gut zu kennen: Wer entlastet ist, kann den Vorgang für sich abschließen. Wer jedoch zur Zahlung herangezogen wird, sollte den Bescheid genau prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Betracht ziehen. So behalten Sie die Kontrolle über ein sensibles Thema, das viele Familien emotional und finanziell stark bewegt.

Klären Sie Ihre persönliche Situation: rechtzeitig und gut informiert

Elternunterhalt bedeutet nicht automatisch eine Belastung. Die meisten Familien liegen klar unterhalb der Einkommensgrenze und müssen keine Zahlungen leisten. Für diejenigen, die knapp darüber liegen oder deren Situation komplex ist, lohnt sich eine individuelle Einschätzung. Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Lage konkret zu bewerten ist, können Sie sich beraten lassen und gemeinsam eine Lösung entwickeln, die zu Ihren Möglichkeiten passt.

Wie ich Sie unterstützen kann

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FAQ: Häufige Fragen zum Elternunterhalt und Pflegeheim