
Trennungsunterhalt
Wer hat Anspruch und wie wird berechnet?
Nach einer Trennung tauchen neben den emotionalen Herausforderungen oft viele praktische Fragen auf. Eine der wichtigsten betrifft den Trennungsunterhalt und wie er sich berechnen lässt. Außerdem stellt sich häufig die Frage, wer überhaupt Anspruch hat. Dabei soll der Trennungsunterhalt keine dauerhafte Abhängigkeit schaffen, sondern eine faire Übergangsregelung ermöglichen – bis die Scheidung rechtskräftig ist. Er sorgt dafür, dass beide Partner den Schritt in die Eigenständigkeit ohne finanzielle Schieflage bewältigen können.
Wann besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Die Grundlage findet sich in § 1361 BGB. Ein Anspruch setzt voraus, dass die Ehepartner getrennt leben, auch wenn sie sich unter Umständen noch eine Wohnung teilen, aber getrennte Lebensbereiche führen. Anspruch auf Unterstützung kann bestehen, wenn:
- ein Partner während der Ehe kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen erzielt hat,
- gemeinsame Kosten wie Miete oder Kredite überwiegend von einer Person getragen werden,
- einer der Partner Zeit benötigt, um wieder ins Berufsleben einzusteigen oder die Kinderbetreuung zu organisieren.
Der Trennungsunterhalt soll vor allem den Übergang in die wirtschaftliche Selbständigkeit erleichtern. Er wird in der Regel bis zum rechtskräftigen Abschluss der Scheidung gezahlt.
Wie wird der Trennungsunterhalt berechnet?
Die Berechnung richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und folgt dem Halbteilungsgrundsatz:
- Zunächst wird das Einkommen beider Ehepartner ermittelt und um Abgaben wie Steuern, Sozialabgaben, Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder größere Schulden bereinigt.
- Vom Erwerbseinkommen werden zusätzlich 10 Prozent als Erwerbstätigenbonus abgezogen.
- Beide bereinigten Einkommen werden addiert und die Summe halbiert.
- Dieser Wert bildet den Bedarf jedes Ehepartners. Wer den eigenen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken kann, hat Anspruch auf einen Ausgleich durch den anderen Partner.
So entsteht ein gerechtes Verhältnis, das beiden einen angemessenen Lebensstandard in der Zeit der Trennung ermöglichen soll.
Wie lange wird Trennungsunterhalt gezahlt?
Der Anspruch besteht für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung.
- Im Trennungsjahr ist in der Regel keine Vollzeittätigkeit zu erwarten, insbesondere wenn bisher die Betreuung von Kindern oder die Haushaltsführung im Vordergrund stand.
- Nach Ablauf des Trennungsjahres gilt grundsätzlich die Pflicht, wieder in Vollzeit zu arbeiten, sofern keine Gründe wie Kinderbetreuung, Krankheit oder Alter entgegenstehen.
- Mit der Rechtskraft der Scheidung endet der Anspruch normalerweise.
Der Selbstbehalt: Schutz des Unterhaltspflichtigen
Auch derjenige, der Unterhalt zahlt, soll finanziell abgesichert bleiben. Daher gilt der Selbstbehalt:
- Für Erwerbstätige liegt er derzeit bei 1.510 Euro.
- Für Nichterwerbstätige beträgt er 1.385 Euro.
In diesen Beträgen sind 580 Euro für Wohn- und Heizkosten enthalten. Steigen die tatsächlichen Wohnkosten darüber hinaus, lässt sich der Selbstbehalt anpassen, um zu gewährleisten, dass niemand unter das eigene Existenzminimum rutscht.

Trennungsunterhalt berechnen lassen
Möchten Sie wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen oder wie sich der Trennungsunterhalt in Ihrem Fall berechnen lässt? Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden, denn professionelle Unterstützung schafft Klarheit und Sicherheit.