Ehegattenerbrecht

Was der überlebende Ehepartner erbt

Wenn ein Ehepartner stirbt, steht schnell eine ganz praktische Frage im Raum:
„Was erbe ich eigentlich und was bekommen die Kinder oder andere Verwandte?“

Das Ehegattenerbrecht regelt genau das: den Anteil, den der überlebende Ehepartner am Nachlass bekommt, wenn es kein Testament gibt. Die Antwort hängt vor allem davon ab,

  • ob Kinder vorhanden sind und
  • in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde (in der Regel: Zugewinngemeinschaft, also ohne besonderen Ehevertrag).

Grundprinzip: Ehepartner erbt neben Verwandten

Das Gesetz schützt den Ehepartner besonders, aber erbt nicht automatisch allein. Er bekommt seinen Anteil gemeinsam mit den Verwandten des Verstorbenen, meist mit den Kindern, manchmal mit Eltern oder Geschwistern.

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (also wenn kein Ehevertrag etwas anderes vorsieht) gilt vereinfacht:

  • Gibt es Kinder oder Enkel, teilt sich der Ehepartner den Nachlass mit ihnen.
  • Gibt es keine Kinder, aber noch Eltern oder Geschwister des Verstorbenen, erbt der Ehepartner einen großen Teil, die übrigen Verwandten einen kleineren.
  • Gibt es weder Kinder noch Eltern oder Großeltern, erbt der Ehepartner im Regelfall alles.

Typische Konstellation: Ehe mit Kindern

In vielen Familien ist die Lage so: Ein Ehepaar lebt in Zugewinngemeinschaft, es gibt ein oder mehrere Kinder, aber kein Testament. Stirbt einer der Ehepartner, sieht die gesetzliche Erbfolge so aus:

  • Der überlebende Ehepartner erhält die Hälfte des Nachlasses.
  • Die andere Hälfte gehört den Kindern, die untereinander zu gleichen Teilen erben.n

Das bedeutet zum Beispiel: Gibt es zwei Kinder, bekommt jedes ein Viertel. Der Ehepartner behält also nicht „alles“, ist aber durch seinen Anteil gesetzlich abgesichert.

Wenn keine Kinder vorhanden sind

Gibt es keine Kinder, aber noch Eltern oder Geschwister des Verstorbenen, erhöht sich der Anteil des Ehepartners:

  • Der überlebende Ehepartner erhält dann in der Regel drei Viertel des Nachlasses.
  • Das übrige Viertel teilen sich die Eltern bzw. deren Abkömmlinge (also Geschwister, Nichten, Neffen).

Sind auch Eltern und Großeltern verstorben, wird der Ehepartner Alleinerbe, selbst wenn z. B. noch Tanten, Onkel oder Cousins existieren.

Warum ist das Ehegattenerbrecht für die Praxis wichtig?

Das Ehegattenerbrecht entscheidet unter anderem darüber,

  • wem das gemeinsame Haus nach dem Tod eines Ehepartners gehört,
  • wie Bankguthaben, Wertpapiere oder Lebensversicherungen verteilt werden,
  • wie viel Raum ein Ehepartner hat, um durch Testament die Kinder oder andere Angehörige stärker zu berücksichtigen,
  • und welche Pflichtteilsansprüche im Hintergrund entstehen.

Gerade bei Immobilien, Unternehmen oder „Patchwork-Familien“ mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen ist eine frühzeitige Gestaltung wichtig, damit es im Erbfall nicht zum Streit kommt.

Was Sie sich merken sollten:

  • Ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge.
  • Der Ehepartner erbt nicht immer alles, aber ist deutlich besser gestellt als andere Verwandte.
  • Mit Kindern: Der Ehepartner und die Kinder teilen sich den Nachlass.
  • Ohne Kinder: Der Ehepartner erbt im Regelfall den größten Teil, oft alles.
  • Ein Ehevertrag und eine durchdachte Testamentsgestaltung können die gesetzliche Lösung anpassen – aber Pflichtteile bleiben zu beachten.

Ich unterstütze Sie

Wenn Sie wissen möchten, was Sie als Ehepartner im Erbfall konkret erwartet, welche Rechte Sie haben und wie Sie Ihre Familie sinnvoll absichern können, klären wir das in einem persönlichen Gespräch. Gemeinsam prüfen wir Ihre Situation, bestehende Verträge und mögliche Testamente – damit Sie klare Zahlen und verlässliche Perspektiven haben.