
Erbenhaftung
Was auf Sie zukommt und wie Sie sich schützen
Wenn ein Mensch verstirbt, geht sein gesamtes Vermögen automatisch auf die Erben über. Dabei geht es jedoch nicht nur das Geld und die Wertgegenstände, sondern auch die Schulden. Das bedeutet: Wer erbt, übernimmt zunächst alles. Viele wissen das nicht, und genau deshalb entstehen oft Probleme, die man mit etwas Wissen leicht vermeiden kann.
Was bedeutet Erbenhaftung?
Mit dem Erbfall treten Sie rechtlich an die Stelle des Verstorbenen. Das heißt: Sie bekommen, was er hinterlassen hat, müssen jedoch auch für alle sogenannten Nachlassverbindlichkeiten einstehen. Dazu gehören auch offene Rechnungen, Kredite oder Darlehen. Und zwar nicht nur mit dem geerbten Vermögen, sondern im schlimmsten Fall auch mit Ihrem Privatvermögen.
Das klingt hart, ist aber durch klare Regeln abgesichert. Die gute Nachricht ist: Sie können sich schützen, wenn Sie rechtzeitig und überlegt handeln.
Erster Schritt: Überblick gewinnen
Bevor Sie irgendetwas annehmen, unterschreiben oder Rechnungen bezahlen, sollten Sie sich in Ruhe anschauen, wie der Nachlass aussieht. Wichtig ist eine einfache Grundfrage:
Ist mehr Vermögen vorhanden – oder mehr Schulden?
Um das herauszufinden, reicht es anfangs, Unterlagen zu sammeln: Kontoauszüge, Kreditunterlagen, Versicherungen, Schriftverkehr, eventuell Hinweise auf Eigentum wie ein Auto oder eine Immobilie. Niemand muss sofort alles wissen, doch ein grober Überblick ist entscheidend.
Erbe annehmen oder ausschlagen
Erben haben das Recht, eine Erbschaft abzulehnen. Das nennt man „Ausschlagung“. Dieser Schritt ist sinnvoll, wenn klar ist, dass der Nachlass deutlich überschuldet ist. Die Frist dafür beträgt in der Regel sechs Wochen, nachdem Sie vom Erbe erfahren haben. Befinden Sie sich im Ausland oder der Verstorbene lebte im Ausland, kann die Frist länger sein.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob genügend Vermögen vorhanden ist, sollten Sie nicht vorschnell zahlen. Jede Zahlung kann ein Hinweis darauf sein, dass Sie das Erbe endgültig annehmen wollen. Und genau das sollten Sie erst tun, wenn Sie Klarheit haben.
Die Schutzphase: Zeit zum Prüfen
Das Gesetz gibt Erben eine Art „Schutzzeit“. In den ersten drei Monaten nach dem Erbfall können Sie Forderungen von Gläubigern zunächst zurückstellen und erklären, dass Sie den Nachlass prüfen müssen. Diese Möglichkeit bedeutet nicht, dass Sie alles ignorieren dürfen, aber Sie müssen noch nichts aus eigener Tasche bezahlen. Die Zeit dient dazu, Ordnung in die Unterlagen zu bringen und herauszufinden, was wirklich auf Sie zukommt.
Inventar: Ordnung schaffen und Haftung begrenzen
Wenn es Anzeichen gibt, dass Schulden im Spiel sind, empfiehlt sich ein Inventar. Das bedeutet: Sie erstellen ein vollständiges Verzeichnis über alle Vermögenswerte und alle bekannten Schulden. Das wirkt vielleicht bürokratisch, schützt Sie aber erheblich. Denn ein korrekt erstelltes Inventar kann verhindern, dass Sie privat für Schulden haften, die im Nachlass nicht gedeckt sind.
Wenn die Schulden überwiegen: Gerichtliche Hilfe nutzen
Stellt sich heraus, dass der Nachlass nicht ausreicht, können Sie verhindern, dass Gläubiger auf Ihr eigenes Vermögen zugreifen. Dafür gibt es zwei Wege:
- Nachlassverwaltung: Ein vom Gericht eingesetzter Verwalter ordnet den Nachlass und zahlt Gläubiger nur aus dem vorhandenen Vermögen.
- Nachlassinsolvenz: Wenn die Schulden eindeutig höher sind als das Vermögen, wird ein Insolvenzverfahren über den Nachlass eröffnet. Auch hier bleibt Ihr Privatvermögen geschützt.
Beide Verfahren sorgen dafür, dass Sie persönlich keine zusätzlichen Kosten tragen müssen.
Was passiert nach der Prüfung?
Wenn die Unterlagen sortiert sind und klar ist, wie viel bleibt, folgt die eigentliche Abwicklung: Forderungen werden aus dem Nachlass beglichen, Vermögenswerte eventuell verkauft und übrig bleibendes Vermögen verteilt. Erst wenn alle rechtlichen und finanziellen Fragen geklärt sind, geht der Rest endgültig in Ihr Eigentum über.
Was Sie sich merken sollten:
- Erben bedeutet: Vermögen und Schulden übernehmen.
- Sie müssen nichts überstürzen – zuerst prüfen, dann handeln.
- Keine vorschnellen Zahlungen aus eigener Tasche.
- Bei Unsicherheit: Ausschlagung oder Haftungsbeschränkung prüfen.
- Es gibt gesetzliche Möglichkeiten, Ihr Privatvermögen zu schützen.

Ich unterstütze Sie
Wenn Sie wissen möchten, welche Möglichkeiten Sie in Ihrem konkreten Fall haben und wie Sie sich rechtlich und finanziell schützen können, vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam schaffen wir Ordnung im Nachlass und finden den Weg, der zu Ihrer Situation passt.