Gemeinsam vorsorgen mit einem Erbvertrag in Münster

Manchmal ist es beruhigend, Dinge verbindlich zu regeln, besonders dann, wenn es um das eigene Lebenswerk geht. Ein Erbvertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, schon heute festzulegen, was später Bestand haben soll. Anders als ein Testament ist er keine einseitige Verfügung, sondern eine verbindliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen. In meiner Kanzlei in Münster berate ich Sie zu allen Fragen rund um den Erbvertrag: verständlich, strukturiert und mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, die Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit gibt.

Ich begleite Sie von der ersten Überlegung bis zur notariellen Beurkundung, mit Erfahrung, Geduld und dem Blick dafür, was in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Ein Erbvertrag kann in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen die bessere Lösung sein. Häufig erlebe ich in meiner Beratung, dass Menschen ihn in Betracht ziehen, wenn sie:

  • in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft leben und gemeinsam verbindlich regeln möchten, wer Erbe wird,
  • eine Patchwork-Familie haben und unterschiedliche Interessen berücksichtigen möchten,
  • ein Unternehmen oder eine Immobilie besitzen, deren Weitergabe rechtzeitig geklärt werden soll,
  • Angehörige absichern möchten, ohne selbst auf Flexibilität zu verzichten,
  • oder Schenkungen zu Lebzeiten mit bestimmten Gegenleistungen oder Vorbehalten verbinden wollen.

In all diesen Fällen bietet der Erbvertrag rechtliche Stabilität. Die Vereinbarungen sind verbindlich und schaffen Vertrauen zwischen den Beteiligten, etwa zwischen Ehepartnern, Eltern und Kindern oder auch Geschäftspartnern.

Der Erbvertrag im Vergleich zum Testament

Ein Erbvertrag unterscheidet sich wesentlich von einem Testament. Während ein Testament einseitig errichtet und jederzeit widerrufen werden kann, ist der Erbvertrag eine gegenseitige Willenserklärung, die bindend wird, sobald sie notariell beurkundet ist (§ 2276 BGB). Diese Bindungswirkung kann gewünscht oder bewusst eingesetzt werden, etwa um einer späteren Änderung durch nur eine Seite vorzubeugen.

Zugleich lässt der Erbvertrag Raum für individuelle Gestaltung. So können zum Beispiel:

  • Gegenleistungen vereinbart werden (z. B. Pflege- oder Versorgungsleistungen),
  • Auflagen oder Vermächtnisse formuliert werden,
  • Testamentsvollstrecker eingesetzt oder Pflichtteilsverzichte integriert werden,
  • und Schenkungen zu Lebzeiten eingebunden werden, etwa mit Wohnrecht, Nießbrauch oder Rückforderungsrechten.

Ich erkläre Ihnen genau, welche Gestaltungsmöglichkeiten in Ihrem Fall sinnvoll sind – und welche rechtlichen oder steuerlichen Folgen damit verbunden sein können.

 
Ablauf: Schritt für Schritt zu Ihrem Erbvertrag

  1. Erstgespräch: Sie schildern Ihre Situation und Ziele – telefonisch, online oder in meiner Kanzlei in Münster.
  2. Analyse: Ich prüfe, welche rechtlichen und steuerlichen Optionen in Frage kommen.
  3. Entwurf: Auf Basis Ihrer Wünsche erarbeite ich einen ersten Vertragsentwurf.
  4. Abstimmung: Wir gehen den Text gemeinsam durch, klären Fragen und nehmen Anpassungen vor.
  5. Beurkundung: Ich bereite den Notartermin vor und begleite Sie bei Bedarf.
  6. Nachbetreuung: Auf Wunsch prüfe ich nachträglich Änderungen, Ergänzungen oder die Einbindung weiterer Vereinbarungen (z. B. Pflichtteilsverzichtsverträge).

So entsteht eine Lösung, die zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt – rechtlich klar, familiär fair und zukunftssicher.

Ihre Ansprechpartnerin für den Erbvertrag in Münster

Ein Erbvertrag ist kein bürokratischer Akt, sondern ein Zeichen von Verantwortung. Er schafft Klarheit, beugt Streit vor und sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille verbindlich umgesetzt wird.

Ich begleite Sie dabei mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und einem klaren Blick für das Wesentliche. Mein Ziel ist, dass Sie sich in allen Fragen des Erbrechts gut verstanden und rechtlich sicher fühlen.