
Gemeinsam vorsorgen mit einem Erbvertrag in Münster
Manchmal ist es beruhigend, Dinge verbindlich zu regeln, besonders dann, wenn es um das eigene Lebenswerk geht. Ein Erbvertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, schon heute festzulegen, was später Bestand haben soll. Anders als ein Testament ist er keine einseitige Verfügung, sondern eine verbindliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen. In meiner Kanzlei in Münster berate ich Sie zu allen Fragen rund um den Erbvertrag: verständlich, strukturiert und mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, die Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit gibt.
Ich begleite Sie von der ersten Überlegung bis zur notariellen Beurkundung, mit Erfahrung, Geduld und dem Blick dafür, was in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Ein Erbvertrag kann in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen die bessere Lösung sein. Häufig erlebe ich in meiner Beratung, dass Menschen ihn in Betracht ziehen, wenn sie:
- in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft leben und gemeinsam verbindlich regeln möchten, wer Erbe wird,
- eine Patchwork-Familie haben und unterschiedliche Interessen berücksichtigen möchten,
- ein Unternehmen oder eine Immobilie besitzen, deren Weitergabe rechtzeitig geklärt werden soll,
- Angehörige absichern möchten, ohne selbst auf Flexibilität zu verzichten,
- oder Schenkungen zu Lebzeiten mit bestimmten Gegenleistungen oder Vorbehalten verbinden wollen.
In all diesen Fällen bietet der Erbvertrag rechtliche Stabilität. Die Vereinbarungen sind verbindlich und schaffen Vertrauen zwischen den Beteiligten, etwa zwischen Ehepartnern, Eltern und Kindern oder auch Geschäftspartnern.
Der Erbvertrag im Vergleich zum Testament
Ein Erbvertrag unterscheidet sich wesentlich von einem Testament. Während ein Testament einseitig errichtet und jederzeit widerrufen werden kann, ist der Erbvertrag eine gegenseitige Willenserklärung, die bindend wird, sobald sie notariell beurkundet ist (§ 2276 BGB). Diese Bindungswirkung kann gewünscht oder bewusst eingesetzt werden, etwa um einer späteren Änderung durch nur eine Seite vorzubeugen.
Zugleich lässt der Erbvertrag Raum für individuelle Gestaltung. So können zum Beispiel:
- Gegenleistungen vereinbart werden (z. B. Pflege- oder Versorgungsleistungen),
- Auflagen oder Vermächtnisse formuliert werden,
- Testamentsvollstrecker eingesetzt oder Pflichtteilsverzichte integriert werden,
- und Schenkungen zu Lebzeiten eingebunden werden, etwa mit Wohnrecht, Nießbrauch oder Rückforderungsrechten.
Ich erkläre Ihnen genau, welche Gestaltungsmöglichkeiten in Ihrem Fall sinnvoll sind – und welche rechtlichen oder steuerlichen Folgen damit verbunden sein können.
Rechtlicher Hintergrund: Das Wichtigste zum Erbvertrag
Rechtlich ist der Erbvertrag in den §§ 2274 ff. BGB geregelt. Er kann nur vor einem Notar geschlossen werden und entfaltet Bindungswirkung für beide Seiten. Änderungen oder Aufhebungen sind nur möglich, wenn alle Vertragsparteien zustimmen (§ 2279 BGB). Diese Formvorschrift schützt beide Seiten, denn sie sorgt dafür, dass der Vertrag rechtlich wirksam und für alle Beteiligten nachvollziehbar ist.
Wichtig ist: Der Erbvertrag ersetzt die gesetzlichen Pflichtteilsrechte nicht. Pflichtteilsberechtigte (z. B. Kinder oder Ehepartner) behalten grundsätzlich ihren Anspruch auf den Pflichtteil (§ 2303 BGB). Deshalb ist es ratsam, den Erbvertrag so zu gestalten, dass auch diese Ansprüche berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Pflichtteilsverzichte oder Ausgleichsregelungen.
Bei umfangreichen Vermögenswerten, Immobilien oder Unternehmensanteilen ist außerdem eine steuerliche Abstimmung sinnvoll. So lassen sich unnötige Belastungen für die Erben vermeiden und Freibeträge optimal nutzen.
Gestaltung in der Praxis – meine Beratung in Münster
In meiner täglichen Arbeit erlebe ich, wie wichtig es ist, nicht nur die juristische Seite eines Erbvertrags zu betrachten, sondern auch die menschliche.
Ich nehme mir Zeit, um zu verstehen, was Ihnen wirklich wichtig ist, ob es um den Schutz des Ehepartners geht, um gerechte Verteilung zwischen Kindern oder um die Absicherung eines Familienunternehmens.
Auf dieser Grundlage erarbeite ich einen Vertragsentwurf, der alle relevanten Aspekte berücksichtigt. Gemeinsam besprechen wir den Entwurf Punkt für Punkt. Ich erkläre die Klauseln verständlich, zeige Alternativen auf und sorge dafür, dass Sie jede Formulierung nachvollziehen können. Anschließend begleite ich Sie auf Wunsch auch zur notariellen Beurkundung oder bereite die Unterlagen für den Termin vollständig vor.
Ablauf: Schritt für Schritt zu Ihrem Erbvertrag
- Erstgespräch: Sie schildern Ihre Situation und Ziele – telefonisch, online oder in meiner Kanzlei in Münster.
- Analyse: Ich prüfe, welche rechtlichen und steuerlichen Optionen in Frage kommen.
- Entwurf: Auf Basis Ihrer Wünsche erarbeite ich einen ersten Vertragsentwurf.
- Abstimmung: Wir gehen den Text gemeinsam durch, klären Fragen und nehmen Anpassungen vor.
- Beurkundung: Ich bereite den Notartermin vor und begleite Sie bei Bedarf.
- Nachbetreuung: Auf Wunsch prüfe ich nachträglich Änderungen, Ergänzungen oder die Einbindung weiterer Vereinbarungen (z. B. Pflichtteilsverzichtsverträge).
So entsteht eine Lösung, die zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt – rechtlich klar, familiär fair und zukunftssicher.

Ihre Ansprechpartnerin für den Erbvertrag in Münster
Ein Erbvertrag ist kein bürokratischer Akt, sondern ein Zeichen von Verantwortung. Er schafft Klarheit, beugt Streit vor und sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille verbindlich umgesetzt wird.
Ich begleite Sie dabei mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und einem klaren Blick für das Wesentliche. Mein Ziel ist, dass Sie sich in allen Fragen des Erbrechts gut verstanden und rechtlich sicher fühlen.